Information zum Winterwetter/Schulpflicht
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
unter den momentanen winterlichen Bedingungen kann der Schulweg mit besonderen Risiken verbunden sein. Bei extremen Wetterereignissen, die kurzfristig auftreten und deren Auswirkungen vorab nur schwierig einzuschätzen sind, können Sie als Eltern auch selbst eine Entscheidung treffen: „Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist“, heißt es beim NRW-Schulministerium. In diesen Fällen handelt es sich um entschuldigte Fehlzeiten; wir bitten dann jedoch um eine telefonische oder digitale Information bis 8:00 Uhr, dass das Kind zu Hause bleibt. Eine Anordnung z.B. der Bezirksregierung, dass der Unterricht nicht in Präsenz stattfindet, hat es bislang nicht gegeben, da eine solche Anordnung erst ab Warnstufe 3 („Unwetterwarnung“) des Deutschen Wetterdienstes erfolgen würde.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw/schulausfall
Kommen Sie gut durch das Winterwetter!
Frank Bohlscheid
1. Allgemeines
- vor der Kurswahl (am Ende der EF) findet für Interessenten eine persönliche Beratung durch die Fachschaft Musik statt, die es den SuS ermöglicht, die Anforderungen des vokalpraktischen Kurses einschätzen zu
- das Angebot wird als Grundkurs (3-stündig) erteilt und deckt den Bereich Kunst/Musik für diejenigen ab, die keines der beiden Fächer bis zum Abitur belegen wollen/können
- die Teilnahme an einer zweitägigen Chorprobenfahrt in die Freusburg ist obligatorisch
- der Unterricht basiert auf drei Säulen:
1. Stimmbildung
2. praktische Erarbeitung von Chorliteratur
3. Planung, Vorbereitung und Durchführung von Aufführungen
- die Benotung entspricht der eines regulären Grundkurses in der Qualifikationsphase
- die Präsentation der Produkte vor kursexternem Publikum, namentlich der Schulgemeinde oder einer darüber hinausgehenden Öffentlichkeit ist verbindlich
2. Aufgaben, Ziele, Kompetemzen
Die SuS sollen....
- Notationsformen von Musik, aufführungsrelevante Zeichen und Begriffe interpretatorisch umsetzen,
- Ausdrucksmöglichkeiten der menschlichen Stimme erproben und einsetzen,
- auf Zeichen des Chorleiters reagieren,
- sich um einer Ensembleleistung willen in die Gruppe einordnen, dabei auch eigene Initiative entwickeln,
- musikalische Strukturen erfassen und durch angemessene Einordnung des eigenen Parts darstellen,
- die eigene Realisation/Interpretation eines Stückes im Vergleich beurteilen und reflektieren,
- sich unter Berücksichtigung der Realisierbarkeit, des Anlasses und der Adressatengruppe an der Programmgestaltung beteiligen können
3. Leistungsbewertung
a) Klausuren:
- keine, ggfs. Anfertigung von schriftlichen Arbeiten und Leistungsüberprüfung im Bereich Musiktheorie, Stimmphysiologie, Künstlerpersönlichkeiten und Chortraditionen
b) Sonstige Mitarbeit:
- regelmäßige Teilnahme am Unterricht und aktive Mitgestaltung, d.h. Kontinuität und Qualität der Beiträge (Arbeit an der Stimme, Ausdrucksfähigkeit, Kreativität, Eigeninitiative, Motivation)
- sorgfältige Anfertigung und termingerechte Abgabe von Hausaufgaben, Referaten, Projektarbeiten etc.
- Engagement über die reine Unterrichtszeit hinaus, z.B.: Sonder- bzw. Generalproben vor Aufführungen
- Engagement bei der Präsentation in der Öffentlichkeit
.
