Für ein erfolgreiches schulisches Miteinander sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und
Vertrauen, sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unabdingbar. Die folgenden Richtlinien
der Hausordnung ergänzen in diesem Sinne die für alle verbindlichen Regelungen der Allgemeinen
Schulordnung (ASchO). Die für die Benutzung der Sonderräume (Fachräume, Computerräume,
Turnhallen…) geltenden besonderen Regelungen sind Bestandteil der Hausordnung.


Stundenverteilung:


1. Stunde 7.35 – 8.20 8. Stunde 13.40 – 14.25
2. Stunde 8.25 – 9.10 9. Stunde 14.30 – 15.15
Große Pause
3. Stunde 9.25 – 10.10 Regelung Oberstufensport:
4. Stunde 10.15 – 11.00
Große Pause 1. Stunde 13.00 – 14.00
5. Stunde 11.15 – 1200 2. Stunde 14.00 – 15.00
6. Stunde 12.05 – 12.50 3. Stunde 15.00 – 16.00
7. Stunde bzw.
Mittagspause 12.55 – 13.40


Verhaltensregeln:

Unterrichtsbetrieb
1. Vor 7:30 Uhr können sich die Schüler im Pädagogischen Zentrum, vor Raum 400 oder in der Halle
vor den Musikräumen aufhalten. Der Aufenthalt in den Fluren der Verwaltung, des
Naturwissenschaftlichen Traktes und vor den Musik- und Kunsträumen ist nicht gestattet.
2. Beim ersten Gong zum Unterrichtsbeginn und zum Ende der großen Pausen haben sich alle Schüler
unverzüglich in ihre Unterrichtsräume zu begeben.
3. Der Unterricht beginnt und endet mit dem Gong: Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Anrecht
auf ungeschmälerten Unterricht und ungeschmälerte Pausen.
4. Sollte eine Lehrerin oder ein Lehrer fünf Minuten nach dem zweiten Gong noch nicht im
Unterrichtsraum sein, melden die Klassen- oder Kurssprecher dies im Lehrerzimmer oder im
Sekretariat.
5. Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so hat der
Wechsel mit Rücksicht auf einen störungsfreien Unterrichtsbetrieb rasch und ruhig zu erfolgen.
Dabei soll der Flur des Verwaltungstraktes nicht benutzt werden.
6. In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und begeben
sich auf die Schulhöfe oder in das Pädagogische Zentrum. Der Aufenthalt in den Fluren,
insbesondere in den Fluren der Verwaltung, des Naturwissenschaftlichen Traktes und vor den
Musik- und Kunsträumen ist verboten.
7. Schülerinnen und Schüler der Sek. I dürfen während der allgemeinen Unterrichtszeit das
Schulgelände nicht verlassen. Verlassen Schülerinnen und Schüler der Sek. II in diesem Zeitraum
das Schulgelände, so verlieren sie ihren Versicherungsschutz.
8. Die Mensa des Schulzentrums macht allen Schülerinnen und Schülern das Angebot eines
Mittagessens. Der Verzehr von angeliefertem Mittagessen im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände ist untersagt.
9. An Langtagen nehmen die Schülerinnen und Schüler der Sek. I nach dem Mittagessen an der
Übermittagsbetreuung teil. Der Aufenthalt auf den Fluren und in den Unterrichtsräumen ist mit
Rücksicht auf einen störungsfreien Unterricht nicht erlaubt. Insbesondere darf das Schulgelände
nicht verlassen werden.
10. Nach dem Unterrichtsschluss werden die Stühle in den Unterrichtsräumen wegen der
anschließenden Reinigung hochgestellt und die Räume verschlossen. Die Klassenbuchführer geben
die Klassenbücher an der vorgegebenen Stelle im Sekretariat ab.
11. Nach Schulschluss können sich die Schülerinnen und Schüler im Pädagogischen Zentrum aufhalten.
Allgemeines
1. Das Parken von Autos und Zweirädern ist nur auf den vorgegebenen Plätzen erlaubt.
Rettungswege müssen unbedingt freigehalten werden. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge
können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
2. Das Rauchen und das Mitbringen bzw. der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf dem
gesamten Schulgelände verboten.
3. Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und Sportstätten und das
Eigentum anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Sachen von Mitschülern
und die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u.a.). Fundsachen sind
stets im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben und können dort von ihren Eigentümern
abgeholt werden. Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden,
haften die Verursacher und sie müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Jeder ist verpflichtet,
Beschädigungen bzw. Vandalismus an Einrichtungen der Schule dem Sekretariat, dem Hausmeister
oder der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer zu melden.
4. Unfälle sind dem Sekretariat sofort mitzuteilen. Außerdem sollen die Klassenlehrerinnen bzw.
Klassenlehrer informiert werden.
5. Sowohl während des Unterrichts als auch während der Pausen müssen Geld und andere
Wertgegenstände sorgfältig verwahrt werden. Während des Sportunterrichts dürfen keine
Wertgegenstände im Umkleideraum bleiben.
6. Alle Personen sind für die Sauberkeit des Schulgeländes und des Schulgebäudes verantwortlich.
Abfälle sind in die entsprechenden Abfallgefäße zu entsorgen. Die Jahrgangsstufe 6 stellt einen
Papierdienst.
7. Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder andere
gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
8. Mobiltelefone und in ihrer Funktion ähnliche Geräte (z.B. Spielekonsolen, Smartwatches,
Tablets…) dürfen von Schülerinnen und Schülern in die Schule mitgebracht, jedoch weder im
Schulgebäude noch auf dem Schulgelände verwendet werden und verbleiben ausgeschaltet in der
Tasche. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Benutzung nach ausdrücklicher Erlaubnis
durch Lehrerinnen und Lehrer oder anderem Schulpersonal (z.B. zur Mitteilung einer entfallenden
Unterrichtsstunde) und die Benutzung im Oberstufenraum und Selbstlernzentrum für
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.
Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät beim ersten Verstoß eingezogen und kann am Ende des
Schultags bei der Schulleitung abgeholt werden. Bei jedem weiteren Verstoß wird das Gerät drei
Schultage (Tag der Abnahme nicht eingerechnet) lang eingezogen; es kann früher zurückgegeben
werden, wenn ein(e) Erziehungsberechtigte(r) dies nach einem persönlichen Gespräch mit der
Schulleitung wünscht.
9. Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
10. Aktivitäten mit besonderem Gefährdungspotential, wie z.B. das Formen und Werfen von
Schneebällen, das Ballspielen im Schulgebäude oder die Benutzung von Rollern, Boards u.Ä., sind
verboten.
11. Es ist nicht erlaubt Treppen, Türen und andere Engstellen zu blockieren. Insbesondere dürfen keine
Brandschutztüren, Flucht- und Rettungswege – auch nicht vorübergehend – eingeengt bzw.
versperrt werden.
12. Private Aushänge können mit Genehmigung der Schulleitung an den dafür vorgesehenen Stellen
veröffentlicht werden. Aushänge an der SV-Wand bedürfen, sofern Name und Klasse angegeben
sind, keiner besonderen Genehmigung.