Abmeldung während der Unterrichtszeit wegen Krankheit

Wenn ein Schüler während des Unterrichts erkrankt und daher nach Hause gehen möchte, meldet er sich sowohl bei der unterrichtenden Lehrkraft, die den Schüler in das Klassenbuch bzw. Kursheft einträgt, als auch im Sekretariat ab. Letzteres ist wichtig, da Unfälle auf dem Nachhauseweg ansonsten nicht von der Unfallkasse NRW gedeckt wären. Erkrankte Schüler der Jgst. 5-10 dürfen aus versicherungs-/haftungsrechtlichen Gründen in der Regel nicht alleine nach Hause gehen/fahren, sondern sind von einem Erziehungsberechtigten abzuholen.

Alkoholverbot

Für das gesamte Schulgelände sowie für Schulveranstaltungen gilt ein prinzipielles Alkoholverbot, das sich auch auf volljährige Schüler, Lehrer und Eltern erstreckt. Ausnahmen hiervon sind nur im Einzelfall möglich (z.B. bei der Entlassung der Abiturienten oder der Verabschiedung von Lehrkräften). Dies gilt jedoch nur für nicht branntweinhaltige Getränke (z.B. Bier, Wein). Der Ausschank branntweinhaltiger Getränke (z.B. Schnaps, aber auch Alkopops) ist ausnahmslos untersagt.

Anmeldung neuer Schüler (Aufnahme in die Jgst. 5 und 10)

Hierzu sind spezielle Tage vorgesehen. Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden: Geburtsurkunde, Halbjahreszeugnis mit 4 Anmeldescheinen und ein Lichtbild, wenn das Kind später mit dem Bus fahren muss. Unter dem Button Service finden Sie die Formulare, die wir benötigen. (Anmeldebogen Jgst. 5, Deutschlandticketantrag und zwei Formulare für den IT-Bereich der Schule. Es wäre nett, wenn diese im Vorfeld schon runtergeladen werden könnten und ausgefüllt mitgebracht würden. Formulare

Ansprechpartner

Diese sind dem Geschäftsverteilungsplan zu entnehmen.

Arbeitsgemeinschaften (AGs)

Das HGW bietet ein Vielzahl von AGs, zu denen man sich jederzeit anmelden kann, indem man die betreuende Lehrkraft persönlich anspricht.

Attest

Ein Attest (ausgestellt vom Haus-/Facharzt oder Krankenhaus) ist unverzüglich vorzulegen, wenn wegen Erkrankung eine Klausur (Jgst. EF-Q2) versäumt wurde oder ein Schüler am Tag unmittelbar vor oder nach den Ferien gefehlt hat. Bei versäumten Klassenarbeiten (Jgst. 5-10) genügt eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern.

Sofern ein Schüler sehr häufig fehlt und die Gründe hierfür zweifelhaft erscheinen, darf die Schule ihm eine Attestpflicht auferlegen. Das bedeutet, dass von diesem Zeitpunkt an für jede Fehlstunde ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Die hierfür ggf. anfallenden Kosten trägt der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte.

Ein Attest ist eine ärztliche Bescheinigung über eine für einen bestimmten Zeitraum bestehende Schul- oder Sportunfähigkeit. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Bescheinigung darüber, eine Arztpraxis zu einem bestimmten Termin aufgesucht zu haben, denn eine solche Bescheinigung kann nur zur Entschuldigung einzelner, einfacher Fehlstunden (d.h. solche ohne Klausurversäumnis) verwendet werden.

Aufenthaltsräume

Während Pausen oder Freistunden halten sich die Schüler in den Pausenhallen auf. Oberstufenschülern steht zusätzlich der Oberstufenraum (R. 400) zur Verfügung. Der Aufenthalt auf den Fluren ist während der großen Pausen und während der Unterrichtsstunden grundsätzlich nicht gestattet.

Begabtenförderung

Überdurchschnittlich leistungsfähige Schüler werden nicht nur im Rahmen der Differenzierungsstunden (Jgst. 5-7) gefördert, sondern erhalten über die Teilnahme an AGs (z.B. BigBand, Chor, Theater) die Möglichkeit, besondere Begabungen und Interessen zu vertiefen. Darüber hinaus können Schüler an diversen Wettbewerben (z.B. im mathematisch-naturwissenschaftlichen und fremdsprachlichen Bereich) teilnehmen und werden von den Fachlehrern dabei nach Kräften unterstützt.

Berufsorientierung

Angesichts einer sich wandelnden Zusammensetzung der Schülerschaft und deren beruflicher Interessen betreibt das HGW bereits seit Jahren eine Berufsorientierung sowohl in Richtung betrieblicher Ausbildung als auch in Richtung Studium. Um den Schülern hinreichend früh vor Ende ihrer schulischen Laufbahn einen Einblick in die spätere Berufswelt zu ermöglichen, erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der Jgst. 8/9 eine systematische berufliche Orientierung, die mit der Potenzialanalyse und drei nachfolgenden Betriebserkundungstagen beginnt.

In der Einführungsphase (Jgst. 10) wird im November ein Betriebserkundungstag durchgeführt, an dem die Schüler eines der Unternehmen besuchen, die mit dem HGW im Rahmen von KURS kooperieren. Im darauffolgenden Februar absolvieren die Schüler der Einführungsphase ein zweiwöchiges Betriebspraktikum, das mit einem Praktikumsbericht dokumentiert wird. Die Schüler des bilingualen Zweiges absolvieren in dieser Zeit ihr Auslandspraktikum in Bexhill. Weiterhin findet in der Jahrgangsstufe Q1 ein einwöchiges Hochschulpraktikum bzw. ein einwöchiges, zweites Betriebspraktium statt. Flankierend hierzu finden für die Oberstufenschüler regelmäßig Informations- und Beratungsveranstaltungen in der Schule statt, die von der Agentur für Arbeit sowie der Universität zu Köln organisiert werden.

Beurlaubungen

Ein- und mehrstündige Beurlaubungen können in der Sek.I formlos über den Klassenlehrer beantragt werden. Bei ganz- oder mehrtägigen Beurlaubungen ist das HGW-Beurlaubungsformular (im Sekretariat erhältlich) rechtzeitig im Voraus (mindestens 7 Tage vor dem beantragten Termin) auszufüllen und abzugeben. Für die Sek. II gilt: Für jede Beurlaubung (also auch nur für einzelne Stunden) ist das von den Eltern unterschriebene Beurlaubungsformular rechtzeitig im Vorfeld dem Beratungslehrer vorzulegen.

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Hierzu zählen z.B.:

a. besondere persönliche Anlässe (z. B. Erstkommunion und Konfirmation; Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung oder Todesfall innerhalb der Familie)

  • b. Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben, z. B.:
    - religiöse Veranstaltungen (z. B. Rüstzeiten, Exerzitien, Kirchentage)
    - Fortbildungsveranstaltungen der Tarifpartner und ihrer Spitzenorganisationen, Einzelgewerkschaften, Unternehmensverbände, Kammern sowie der Fachverbände (z.B. Seminare zur Vorbereitung auf den Übertritt in das Arbeitsleben)
    - Bewerbungsgespräche und Tage der offenen Tür an Hochschulen
    - politische Veranstaltungen (z. B. Bildungsarbeit der Parteien oder ihnen nahestehender Organisationen)
    - aktive (!) Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen (z. B. künstlerische und wissenschaftliche Wettbewerbe, Gardetanz an Karneval, Konzerte, Theateraufführungen, sportliche Wettkämpfe)
    - internationale Veranstaltungen, die der Begegnung Jugendlicher dienen
    - für ausländische Schülerinnen und Schüler: Veranstaltungen aus Anlass nationaler Feiertage

Bitte beachten Sie: Für die Tage unmittelbar vor oder nach Schulferien kann nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen eine Beurlaubung genehmigt werden. Die Möglichkeit günstigerer Flugbuchungen oder unzureichende Kenntnis der Ferientermine bei Buchung stellen per Erlass grundsätzlich keinen akzeptablen Beurlaubungsgrund dar. Die langfristigen Ferientermine in NRW können hier eingesehen werden.

Bibliothek

Das HGW verfügt über eine gut ausgestattete Schulbibliothek.Hier können nicht nur diverse Medien eingesehen und ausgeliehen werden (Leihfrist: zwei Wochen mit der Möglichkeit einer Verlängerung), sondern hier kann auch an drei Internet-Rechnern gearbeitet werden. Zudem können Schüler hier gegen Entgelt Schwarzweiß- und Farbausdrucke vornehmen. Die Bibliothek ist während der Schulwochen immer montags, dienstags und donnerstags jeweils von 7.00 bis 12.45 Uhr geöffnet.

Bilingualer Unterricht

Das HGW bietet einen bilingual-englischsprachigen Bildungsgang an, der mit der Jgst. 5 einsetzt.

Busfahrkarten

Jahreskarten für den Schülertransport werden nur an diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jgst. 5-9 ausgegeben, deren Wohnort mehr als 3,5 km vom HGW entfernt ist. Diese Karten sind nur in Kombination mit einem Schülerausweis gültig. Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe beträgt die für den Schülertransport notwendige Mindestentfernung 5 km. Sofern die benutzte Schulbuslinie nicht ausgelastet ist, können im Einzelfall auch bei Unterschreitung dieser Kilometergrenzen Schülerfahrkarten ausgestellt werden (sog. Schülerspezialverkehr).

CertiLingua

Im Rahmen des bilingualen Bildungsganges kann das Zertifikat CertiLingua erworben werden.

Computerausstattung

Das HGW verfügt über zwei Computerräume mit 26 bzw. 24 Rechnern, für die jeder Schüler über Teams eine passwortgeschützte Zugangsberechtigung erhält und somit seine Dokumente in der Cloud ablegen kann. Darüber hinaus stehen den Schülern im Flur vor dem Lehrerzimmer und in der Bibliothek jeweils drei Rechner für Recherchen im Internet zur Verfügung. Inzwischen sind alle Lehrerräume mit einer Steckleiste für Laptops, Dienstlaptop, Internetzugang und Beamer ausgestattet.

Druckmöglichkeiten für Schüler

Gegen Entgelt können die Schüler in der Bibliothek Dokumente in Schwarzweiß oder Farbe ausdrucken.

Eingänge

Der Haupteingang des HGW befindet sich auf der Ostseite des Gebäudes an der Goethestraße. Das Schulgebäude kann auch durch über die beiden Pausenhöfe betreten werden. Die Außentoranlage und Eingänge sind an Schultagen in der Regel zwischen 6.30 und 15.30 Uhr geöffnet.

Elternsprechtage

Einmal pro Halbjahr findet ein in der Regel ganztägiger Elternsprechtag (9-12 und 15-19 Uhr) statt. Für jedes Gespräch sind 10 Minuten vorgesehen, in Ausnahmefällen (bei sehr großem Andrang) können die Termine seitens der Lehrkräfte auf 5 Minuten verkürzt werden. Auch können Teilzeitkräfte ihre Anwesenheit während des Elternsprechtages verkürzen. Bitte sprechen Sie Gesprächstermine über Ihr Kind mit der entsprechenden Lehrkraft ab. Bei komplexen Problemen, die sich nicht innerhalb von 10 Minuten besprechen lassen, sollten Sie mit der entsprechenden Lehrkraft einen gesonderten Gesprächstermin an einem anderen Tag vereinbaren.

Entschuldigungen

Wenn Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen die Erziehungsberechtigten die Schule am gleichen Tag des Fehlens vorzugsweise per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder telefonisch informieren. Nach der Rückkehr in die Schule ist dem Klassen- bzw. Beratungslehrer eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, die die folgenden Informationen enthalten muss: Name des Schülers, Datum (ggf. Stunden) des/der Fehltage(s) und Grund für das Fehlen. Während der Erprobungsstufe ist dieses Verfahren dadurch vereinfacht, dass in den von allen Schülern zu führenden, schuleigenen Schuljahresplaner entsprechende Vordrucke enthalten sind, die nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden müssen.

Entschuldigungen sollten spätestens am dritten Tag nach Wiederaufnahme des Unterrichts vorgelegt werden. Bei Nichtvorlage werden die betreffenden Fehltage als unentschuldigte Fehltage auf dem Zeugnis vermerkt.

Erprobungsstufe

Die Erprobungsstufe umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6.

Exkursionen

Mehrere Fächer (z.B. Erdkunde, Chemie und Biologie) haben Exkursionen in ihrem hausinternen Curriculum verankert. Dabei handelt es sich sowohl um Unterrichtsgänge während der regulären Unterrichtszeit als auch um Ganztagesprogramme. Mit Exkursionen wird das Ziel verfolgt, außerschulische Lernorte gewinnbringend in den Unterricht zu integrieren. Exkursionen sind Schulveranstaltungen, d.h. es besteht Teilnahmepflicht. Sofern hierfür Kosten anfallen, sind diese im Vorfeld zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wegen Erkrankung o.ä. besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren. Dies gilt insbesondere für Beförderungskosten, sofern diese nicht für den einzelnen Teilnehmer, sondern für die Gruppe als Ganzes zu entrichten sind (z.B. bei Anmietung eines Busses).

Finanzielle Hilfen

mit Blick auf die veränderte wirtschaftliche Lage und die damit verbundenen Preissteigerungen und Kosten stehen wir alle vor finanziellen Herausforderungen. Für manche Familien stellt sich damit die Frage, wie die nächste Klassenfahrt der Kinder finanziert werden kann. Aus diesem Grund erhalten Sie hier eine Übersicht, welche Unterstützung Sie ggf. erhalten können:

- Leistung für Bildung und Teilhabe von der Bundesagentur für Arbeit

- Ein zinsloses Darlehen vom Förderverein bzw. der Schulpflegtschaft des HGW

- Leistungen des Waldbröler Vereins "Wir helfen vor Ort"

- Leistungen des Jugendamtes (im Falle von Pflegekindern)

Förderunterricht

Aufgrund der Personalsituation findet derzeit kein institutionalisierter Förderunterricht statt, einmal abgesehen von einer Zusatzstunde für ausgewählte Schülerinnen und Schüler der Jgst. 5, die große Schwierigkeiten mit der deutschen Rechtschreibung haben. Durch die Einrichtung einer Ergänzungsstunde (d.h. jeweils vier statt regulär drei Wochenstunden) in Französisch (Jgst.9) und Mathematik (Jgst. 8) wird dieses Manko jedoch teilweise kompensiert.

Facharbeit

Alle Schüler schreiben im ersten Jahr der Qualifikationsphase in einem Fach ihrer Wahl eine 8-12seitige Facharbeit, welche die erste Klausur im zweiten Halbjahr ersetzt. Das Thema der Facharbeit ist im Dezember mit der betreuenden Lehrkraft abzusprechen und in Überstimmung mit den allgemeinen formalen Vorgaben zu verfassen. Informationen zu fachspezifischen Erfordernissen und Bewertungsmaßstäben sind bei der Lehrkraft oder über das entsprechende Fachportal auf der Schulhomepage einzuholen.

Fehlstunden in der Oberstufe

Sofern ein Schüler in der Oberstufe auffallend häufig oder selektiv fehlt, nimmt der Fachlehrer Kontakt mit dem Beratungslehrer auf, um der Ursache auf den Grund zu gehen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Gehäuftes Fehlen (ungefährer Richtwert: ein Drittel der gehaltenen Fachunterrichtsstunden) kann zudem dazu führen, dass die Schülerleistung im Bereich der Sonstigen Mitarbeit nicht bewertbar ist. In einem solchen Fall kann eine mündliche Kenntnisüberprüfung angesetzt werden, die von dem Fachlehrer und einem Fachkollegen (Protokollführer) gemeinsam durchgeführt führt.

Fehlstundenzettel in der Oberstufe

Schüler der Oberstufe sind dazu verpflichtet, einen Fehlstundenzettel zu führen, auf dem Fehltage/-stunden einzutragen und vom Fachlehrer zu entschuldigen sind. Nicht nur duch Krankheit versäumte Stunden, sondern auch durch Exkursionen und sonstige schulische Aktivitäten versäumte Stunden sind hierauf einzutragen. In ersterem Falle ist der Grund für das Fehlen durch die Eltern bzw. - bei Volljährigkeit - durch den Schüler selbst zu unterschreiben, in letzterem Falle durch den betreuenden Fachlehrer. Spätestens eine Woche nach Wiederaufnahme des Unterrichts ist dem Fachlehrer der Fehlstundenzettel vorzulegen, anderenfalls können die entsprechenden Stunden als unentschuldige Fehlstunden auf dem Zeugnis eingetragen werden. Die Fehlstundenzettel werden in regelmäßigen Abständen durch die Beratungslehrer eingesammelt und überprüft.

Ferientage

Die regulären Ferientage sowie bewegliche Ferientage, die von der Schulkonferenz festgelegt worden sind, sind dem Terminkalender zu entnehmen.

Fremdsprachen

Englisch ist die erste, von allen Schülern zu wählende Fremdsprache, die mit der Jgst. 5 einsetzt und bis zum Abitur durchgängig belegt werden muss. In der Jgst. 7 kommt als zweite Fremdsprache wahlweise Latein oder Französisch hinzu. Diese zweite Fremdsprache muss mindestens bis zum Ende der Jgst.10 belegt werden. Zusätzlich besteht für die Schüler in der Jgst.9 die Möglichkeit, im Rahmen des Differenzierungsbereiches Französisch bzw. Latein als dritte Fremdsprache hinzuzuwählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine hinreichend große Zahl von Anmeldungen. Ab der Jgst. EF kann Latein als neu einsetzende Fremdsprache belegt werden.

Fundsachen

Fundsachen werden in dem Regal vor dem Verwaltungstrakt deponiert. Es empfiehlt sich, bei Verlust von Kleidungsstücken etc. mehrfach und auch noch mehr als eine Woche später in dem Regal nachzusehen, denn oft werden Kleidungsstücke erst mit großer Verspätung als herrenlos identifiziert und dort abgelegt. Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden jedes Jahr kurz nach den Sommerferien dem Roten Kreuz übergeben.

Grundausstattung Erprobungsstufenschüler

Neben Schulbüchern, Arbeitsheften, Schreibheften und Mappen sollten die Schüler der Erprobungsstufe immer ihr HGW-Hausaufgabenheft und einen linierten, gelochten Schreibblock (alternativ: einige linierte Blätter in den Mappen der einzelnen Fächer) dabeihaben. Das Mäppchen sollte folgende Mindestausstattung besitzen: Füller, Tintenkiller, Lineal oder Geodreieck, Radiergummi, Bleistift, Anspitzer mit Dose, Klebestift, Schere, Fineliner (rot, gelb/orange, grün, schwarz, rosa/lila) und Buntstifte (Grundfarben genügen). Es ist zudem darauf zu achten, dass Getränke nur in auslaufsicheren Flaschen transportiert werden, denn dies beugt einer oft irreversiblen Beschädigung der entliehenen Schulbücher und entsprechnenden Schadensersatzforderungen der Schule vor.

Handybenutzung

Smartphones, Smartwatches etc. dürfen von Schülern der Jgst. 5-9 zwar mitgeführt, jedoch nicht verwendet werden. Oberstufenschüler dürfen diese Geräte nur im Oberstufenraum, im Selbstlernzentrum oder-  nach Aufforderung durch die Lehrkraft -  im Unterricht benutzen.Bei Nichteinhaltung dieser Regeln wird das Handy beim ersten Mal bis zum Ende des Schultages eingezogen. Ab einem zweiten Verstoß wird das Handy  für die Dauer von drei Schultagen eingezogen und vor Diebstahl sicher im Schulsekretariat verwahrt. Diese Frist kann verkürzt werden, indem ein Erziehungsberechtigter in der Schule erscheint, um das Gerät - nach einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung - abzuholen.

Hausaufgaben

Die Schulkonferenz hat ein Hausaufgabenkonzept für die Sekundarstufe I beschlossen.

Hausmeister

Der Hausmeister, Herr Kai Lenz, ist während der Unterrichtszeit in der Regel über sein Handy zu erreichen (0173-8657227).

Hitzefrei

Unter welchen Bedingungen der Schulleiter der Sek. I (und zwar nur dieser!) hitzefrei geben kann, ist per Erlass geregelt. Nähere Angaben dazu finden Sie hier.

Hofdienst

Die Schüler der Jgst. 6 haben traditionell die Aufgabe, die Schulhöfe samt angrenzenden Beeten und Gebüschen während der großen Pausen von Müll zu befreien. Ein entsprechender Plan wird zu Beginn des Schuljahres ausgehängt. Die Reinigungsutensilien (Eimer, Zangen, etc.) befinden sich in dem Schrank links der Hausmeistertür im Foyer der Schule.

Individuelle Förderung

Jeder Schüler hat einen Anspruch auf individuelle Förderung. Besonders leistungsstarke Schüler werden zur Teilnahme an AGs und Wettbewerben aus ihrem Begabungsbereich animiert. Für leistungsschwächere Schüler bestehen folgende Fördermaßnahmen: Differenzierungsstunden in den Hauptfächern (Jgst. 5-7), Hausaufgabenbetreuung während der Mittagspause, zusätzliche Übungsaufgaben (werden auf Nachfrage vom Fachlehrer gestellt). Weiterhin können über die Fachlehrer im Rahmen des Projektes "Schüler helfen Schülern" Lernpartnerschaften zwischen Erprobungs-/Mittel- und Oberstufenschülern  arrangiert werden, die deutlich kostengünstiger sind als Nachhilfestunden, die auf dem freien Markt angeboten werden.

Informationsveranstaltungen für Eltern

Zu allen wichtigen, während der Schullaufbahn zu treffenden Entscheidungen (z.B. Einschulung, Wahl der zweiten Fremdsprache, Differenzierungsbereich, Oberstufe) werden Informationsabende für Eltern abgehalten. Hierzu wird mindestens zwei Wochen im Voraus eingeladen.

Kiosk

Im Untergeschoss des HGW (unter dem Verwaltungstrakt) befindet sich ein Kiosk, der zwischen 7.30 Uhr und 12 Uhr Getränke, belegte Brötchen, Obst, Pizza und Süßigkeiten verkauft. Der Schulkiosk wird von Privatpersonen betrieben und bietet daher das an, was von der Kundschaft bevorzugt konsumiert wird. Die Schulleitung hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung oder die Angebotspalette des Schulkiosks.

Klassen- und Kursfahrten

Klassen- und Kursfahrten gehören zum festen Programm des HGW und finden während der sog. Wanderwoche statt, deren genauer Termin (meist kurz vor den Sommerferien) jedes Jahr neu festgelegt wird und dem HGW-Terminkalender zu entnehmen ist. Klassen- bzw. Kursfahrten sind für die folgenden Jahrgangsstufen vorgesehen (ggf. kommt es hierbei zu coronabedingten Abweichungen):

  • Abschluss der Jgst. 6 (im Klassenverband),
  • Abschluss der Jgst. 10 (im Klassenverband, fakultative Fahrt),
  • Abschluss der Jgst. Q1 (Fahrt mit einem der beiden gewählten Leistungskurse).

Klassen- und Kursfahrten sind Schulveranstaltungen, denen in pädagogischer Hinsicht (Stärkung der Klassengemeinschaft, Gruppendynamik, Training des Sozialverhaltens, Vertiefung/Erweiterung von Unterrichtsinhalten) eine zentrale Bedeutung zukommt. Es besteht daher Teilnahmepflicht, von der nur in besonderen Fällen abgesehen werden kann.

Folgende Kostenobergrenzen pro Teilnehmer sind von der Schulkonferenz festgelegt worden: 250 für Fahrten in der Sek.I, 300 Euro für Inlandsfahrten in der Sek.II und 400 Euro für Auslandsfahrten in der Sek. II. Für diese Fahrten können über den Förderverein des HGW zinslose Darlehen beantragt werden.

Klausuren in der Oberstufe

Die Termine sämtlicher Oberstufenklausuren werden zentral festgelegt. Je nach Jahrgangsstufe und Kursart beträgt die Klausurdauer 2-5 Schulstunden.

Die letzte Klausur vor der Abiturklausur wird unter Abiturbedingungen geschrieben. Sofern in dem jeweiligen Fach im Abitur die Wahl zwischen verschiedenen Aufgabenvorschlägen vorgesehen ist, muss den Schülern in dieser letzten Klausur vor dem Abitur (deren Themenbereiche ausschließlich aus dem zweiten Kurshalbjahr stammen dürfen) eine Auswahl ermöglicht werden.

Für sämtliche Klausuren gilt, dass die Schüler dafür verantwortlich sind, das Klausurheft sowie die zulässigen Hilfsmittel mitzubringen. Handys sind zu Klausurbeginn auszuschalten und auf dem Pult der Aufsicht zu deponieren. Bei mehrstündigen Klausuren sind Gänge zur Toilette erst ab Beginn der dritten Klausurstunde erlaubt.

Wenn ein Schüler aus Krankheitsgründen nicht an einer Klausur teilnehmen kann, ist er dazu verpflichtet, das Sekretariat vor Klausurbeginn darüber zu informieren und Frau Maike Decher umgehend eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Erst dann hat ein Schüler das Recht, eine Klausur nachzuschreiben.

Kopiermöglichkeiten für Schüler

Fotokopien in Klassen-/Kursstärke (z.B. Thesenpapier zu einem Referat) können Schüler über Ihren Fachlehrer anfertigen lassen. Leider besteht am HGW derzeit noch keine Möglichkeit für Schüler, an einem frei zugänglichen Münz-/Kartenkopierer Kopien für private/individuelle Zwecke anzufertigen.

Krankmeldung

Sofern ein Schüler erkrankt, ist er bzw. sind die Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet, ab dem ersten Krankheitstag die Schule per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder telefonisch darüber zu informieren. Nach Wiederaufnahme des Unterrichts ist dem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung (Sek. I) bzw. dem Kurslehrer der von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Fehlstundenzettel vorzulegen (Sek. II).

Leistungsbewertung

Von sämtlichen Fachkonferenzen sind im Schuljahr 2011/2012 verbindliche Leistungsbewertungskonzepte beschlossen worden. Diese sind bei den Fachkonferenzvorsitzenden erhältlich und unter der Rubrik Fächer einzusehen und herunterzuladen.

Leistungskurse

Leistungskurse werden im Gegensatz zu Grundkursen mit fünf statt drei Wochenstunden erteilt. Die hierin erbrachten Leistungen fließen zudem mit einer höheren Gewichtung als die Grundkursnoten in die Abiturnote ein. Derzeit bietet das HGW in den folgenden Fächern Leistungskurse an: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Chemie, Biologie, Geschichte und Erdkunde.

Mensa

Gesamt-, Haupt-, Realschule und das HGW nutzen gemeinsam eine Mensa, die sich auf dem Gelände des HGW befindet. Nach vorheriger Bestellung können Schüler hier zwischen 12 und 14 Uhr täglich wechselnde, schmackhafte und kostengünstige Menüs (darunter immer ein vegetarisches) einnehmen, zu denen kostenlos stilles Wasser gereicht wird. Ein Essen kostet derzeit 4,00 Euro für Schüler und 6,50 Euro für Lehrkräfte. Der Menüplan kann hier eingesehen werden. Ein separater Getränkeverkauf erfolgt nicht, d.h. sonstige Getränke müssen von zu Hause mitgebracht werden. Für die Nutzung der Mensa wird eine Chipkarte benötigt. Diese ist bei der Stadt Waldbröl zu beantragen. Das entsprechende Formular ist im Schulsekretariat erhältlich. Das ausgefüllte Formular kann im Schulsekretariat oder im Rathaus beim Amt für Schulen und Sport abgegeben werden. Das auf dieser Basis eingerichtete Nutzerkonto kann wahlweise durch Überweisung oder Bareinzahlung in der Mensa (nur Scheine, keine Münzen) aufgeladen werden. Weitere Informationen zur Nutzung der Mensa und zu Fragen der Bezahlung, Buchung und Stornierung von Mahlzeiten finden Sie hier.

Methodentraining

Im Sinne eines kompetenzorientierten Unterrichts vermittelt das HGW systematisch nicht nur inhaltliche, sondern auch methodische Kompetenzen. Dies geschieht einerseits im Verlauf des regulären Unterricht, andererseits während sog. Methodentage mit folgenden Themen/Inhalten:

  • Jgst. 5: Lernen lernen & Gemeinschaft stärken
  • Jgst. EF: Erstellung von Praktikumsbericht und Facharbeit

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit ärztlich diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) haben Anrecht auf einen sog. Nachteilsausgleich. Wie dieser konkret gefasst ist, können Sie hier nachlesen.

Öffnungszeiten

Die Eingänge des HGW sind von Montag bis Freitag durchgängig zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr geöffnet. Das Schulsekretariat ist zu den folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Donnerstag: 6.30 Uhr bis 14.15 Uhr
Freitag: 6.30 Uhr bis 13.15 Uhr

In diesen Zeiten hilft Ihnen unsere Schulsekretärin, Frau Behrendt, gerne telefonisch (02291-9300) oder persönlich weiter.

Ordinariat

Am ersten und letzten Schultag des jeweiligen Schuljahres finden sog. Ordinariatsstunden statt. In diesen Stunden informiert der Klassenlehrer bzw. der Beratungslehrer die Schüler über wichtige schulische Regelungen und Angelegenheiten und erledigt anstehende Klassengeschäfte (z.B. Wahl des Klassensprechers, Bestimmung des Klassenbuchführers, Organisation des Tafeldienstes, etc.).

Parken für Eltern

Die Park- und Verkehrssituation in unmittelbarer Nähe des HGW ist insbesondere morgens zu Schullbeginn und zu Schulschluss am Mittag extrem angespannt. Sofern Sie Ihre Kinder mit dem Auto bringen und abholen, möchten wir Sie daher darum bitten, die Goethestraße nicht zu befahren. Lassen Sie Ihr Kind stattdessen auf dem Buswendeplatz, dem Parkplatz neben der Nutscheidhalle oder auf dem Parkplatz neben dem Regenrückhaltebecken auf der Vennstraße aussteigen. Bitte parken Sie nach Möglichkeit auch in diesem Bereich, wenn Sie einen Termin in der Schule wahrnehmen möchten.

Paten für Fünftklässler

Um den neuen Fünftklässlern das Einleben am HGW zu erleichtern, übernehmen ältere Schüler (meist Oberstufenschüler) Patenschaften für die neuen fünften Klassen. Diese Paten können während der großen Pausen jederzeit kontaktiert werden, um Fragen und Probleme zu besprechen.

Pausenregelung

Während der Fünfminutenpausen sollten die Schüler (insbesondere die der Erprobungsstufe) nach Möglichkeit in den Unterrichtsräumen bleiben, um einen pünktlichen Wiederbeginn des Unterrichts sicherzustellen. Während der großen Pausen sind sämtliche Unterrichtsräume zu verlassen. Der Aufenthalt in den Fluren ist in den großen Pausen grundsätzlich nicht gestattet.

Rauchen

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und während Schulveranstaltungen (also auch auf Kursfahrten und bei offiziellen Abiturfeierlichkeiten) ausnahmslos untersagt. Dies gilt auch für volljährige Schüler sowie für Eltern und Lehrkräfte.

Raumbezeichnungen

Räume mit den Anfangsziffern 2 und 3 (naturwissenschaftliche Fachräume) befinden sich im ersten bzw. zweiten Obergeschoss des Südflügels, der über die Treppen im Foyer (rechterhand des Haupteinganges) erreicht werden kann.  Räume mit den Anfangsziffern 4 und 5 (sonstige Fach- und Klassenräume) befinden sich im Unter- bzw. Obergeschoss des Westflügels, den man nach Durchquerung des Foyers erreicht. Die Musikräume (72/73) befinden sich im Erdgeschoss des Westflügels, die Kunsträume (62/62) erreicht man über den Treppenaufgang neben dem Lehrerzimmer.

Referendare

Das HGW ist Ausbildungsschule, d.h. angehende Lehrer, die ihr Hochschulstudium bereits abgeschlossen haben (sog. Referendare), werden im laufenden Unterricht ausgebildet. Hierbei sind zwei Einsatzformen zu unterscheiden:

  • Ausbildungsunterricht: Der Referendar nimmt zunächst beobachtend am Fachunterricht in einer Klasse oder eines Kurses teil und übernimmt anschließend mehrere aufeinander folgende Unterrichtsstunden, die er zusammen mit dem Fachlehrer vor- und nachbereitet. Die Benotung der Schülerleistungen sowie die Konzeption und Korrektur von Klassenarbeiten und Klausuren obliegt beim Ausbildungsunterricht grundsätzlich dem Fachlehrer (ggf. in Beratung mit dem Referendar).
  • Eigenverantwortlicher Unterricht: Der Referendar unterrichtet eine Klasse bzw. einen Kurs selbstständig in einem bestimmten Fach, d.h. ohne begleitenden Fachlehrer. Dementsprechend obliegen die Unterrichtsgestaltung, die Erstellung und Korrektur von Klassenarbeiten bzw. Klausuren und die Notengebung dem Referendar selbst.

Der Einsatz der Referendare im Rahmen des eigenverantwortlichen Unterrichts ist auf die Jahrgangsstufen 6 bis 10 (EF) beschränkt, beim Ausbildungsunterricht wird versucht, die Jgst. 12 (Q2) wegen des in Kürze anstehenden Abiturs möglichst auszuklammern. Die Schule ist bestrebt, den Einsatz der Referendare im Ausbildungsunterricht wie auch im eigenverantwortlichen Unterrricht möglichst gleichmäßig über die Klassen und Kurse zu verteilen, um einseitige Beanspruchungen zu vermeiden.

Religionsunterricht

Vor ihrem 14. Geburtstag sind Kinder nicht religionsmündig, d.h. die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme am evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht. Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr können die Schüler diese Entscheidung selbst treffen.

Schüler der Jgst.7, die nicht am Religionsunterricht / Praktischer Philosophie teilnehmen, halten sich während dieser Stunden im Foyer auf; es sei denn, die Religionsstunden liegen in Randstunden und die vom Religionsunterricht befreiten Schüler können dementsprechend später zur Schule kommen bzw. die Schule früher verlassen.

Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist grundsätzlich nur zum Halbjahres- bzw. Schuljahreswechsel möglich.Hierfür ist ein Formblatt auszufüllen, das im Sekretriat erhältlich ist.

Ab der Jgst.8 müssen alle Schüler, die das Fach Religion abgewählt haben, stattdessen das Fach Praktische Philosphie belegen.

Schließfächer

Schülern stehen im Untergeschoss des Foyers Schließfächer zur Verfügung, die von der Firma AstraDirekt vermietet werden. Die jährlichen Kosten hierfür betragen bei der Online-Anmietung 38,80 Euro (inkl. Versicherung). Eine Anmeldung in Papierform (Anträge sind im Sekretariat erhältlich) ist mit höheren Kosten verbunden.

Schnee- und Eisglätte

An Tagen mit widrigen Witterungsverhältnissen (z.B. Schnee, starker Regen) sind Schüler und Eltern gehalten, so frühzeitig loszufahren bzw. loszugehen, dass die Schule pünktlich erreicht wird. Sollte für den Schulweg der Bus benutzt werden und dieser 15 Minuten nach regulärer Abfahrt noch nicht gekommen sein, sollten die Schüler nach Hause gehen und den nächstmöglichen Bus nehmen.

Sofern die Witterungsverhältnisse ein sicheres Erreichen der Schule gefährden oder unmöglich machen (z.B. bei Eisglätte oder bei ungeräumten Straßen nach starkem Schneefall) und nicht von offizieller Stelle ein Schulausfall angekündigt wurde, entscheiden die Erziehungsberechtigten darüber, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist. Sofern das Kind zu Hause bleibt, bitten wir darum, dass die Eltern die Schule morgens kurz telefonisch darüber informieren.

Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist dem Klassen- bzw. Beratungslehrer eine entsprechende Entschuldigung vorzulegen.

Schriftliche Übungen

Für schriftlichen Übungen gelten folgende Regelungen:

  • Sie sollten spätestens in der unmittelbar vorangehenden Fachunterrichtsstunde angekündigt werden.
  • Sie sollten nicht länger als 15 Minuten in Anspruch nehmen.
  • Die überprüften Inhalte stammen maximal aus den drei unmittelbar vorangehenden Unterrichtswochen.
  • Sie gehen (wie z.B. auch Referate) mit einer deutlich geringeren Gewichtung als Klassenarbeiten und Klausuren in die Zeugnisnote ein.
  • An einem Tag, an dem bereits eine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben wird, darf den Schülern nicht zusätzlich auch noch eine schrifliche Übung abverlangt werden. Dies gilt ausnahmlos für alle Schüler, somit auch für solche, die am Tag einer angekündigten schriftlichen Übung eine Klassenarbeit oder Klausur nachschreiben.
  • Die Klausurwochen in der Oberstufe sind von schriftlichen Übungen freizuhalten.

Schüler helfen Schülern

Dieses gleichnamige Projekt, das vom Förderverein finanziell unterstützt wird, zielt darauf ab, Schülern der Jgst. 5-9 mit Lernschwierigkeiten schulintern zu helfen. Das Verfahren gestaltet sich folgendermaßen: Fachlehrer der Jahrgangsstufe 5-9 geben die Namen von Schülern mit Förderbedarf in ihrem Fach an die Lehrer der Grund- und Leistungskurse in der Oberstufe weiter. Letzere versuchen dann, aus ihrem Kurs einen interessierten und fachkompetenten Oberstufenschüler für die individuelle Nachhilfe zu gewinnen. Beide Schüler vereinbaren regelmäßige Sitzungen in Freistunden bzw. in der 7. Unterrichtsstunde. Leider gelingt es aufgrund sich überschneidender Stundenpläne nicht immer, eine solche Lernpartnerschaft zu arrangieren.

Die Kosten sind abhängig von der (Nicht)Mitgliedschaft im Förderverein des HGW: Schüler, deren Eltern Mitglied sind zahlen für 45min für Einzelunterricht 4 Euro an den Nachhilfe gebenden Schüler. Dieser Betrag reduziert sich auf 2 Euro, wenn zwei Schüler gleichzeitig unterrichtet werden. Schüler, deren Eltern nicht Mitglied sind, zahlen jeweils den doppelten Betrag ( 8 Euro).

Schüleraustausch

Das HGW legt großen Wert darauf, dass die Schüler bereits in jungen Jahren interkulturelle Erfahrungen sammeln. Daher verfügt das HGW über zahlreiche Austauschprogramme mit ausländischen Partnern.

Schülerausweis

Schülerausweise können unter Vorlage eines Passfotos kostenlos im Sekretariat beantragt werden. Der Schülerausweis ist nicht nur verpflichtender Begleiter der Schülerjahreskarte für den Schulbusverkehr, sondern ein Dokument, mit dem man bei vielen Institutionen und Veranstaltungen im In- und Ausland vergünstigte Eintrittskarten erhält.

Schulbücher und Schulbuchausleihe

In NRW besteht Lernmittelfreiheit, d.h. die benötigten Schulbücher werden seitens der Schule über ein Leihverfahren bereitgestellt. Der dabei zu erbringende Elternanteil in Höhe von ca. 25 Euro wird über die private Anschaffung eines Schulbuches in genau dieser Preisklasse erbracht. Mit den entliehenen Büchern ist schonend umzugehen. Folgende Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang besonders zu empfehlen: Einschlagen in Schutzumschläge (dabei bitte den Barcode nicht überkleben!), Transport immer sicher geschützt vor Nässe und/oder auslaufenden Getränkeflaschen. In den Schulbüchern darf grundsätzlich nichts geschrieben oder angestrichen werden. Für Beschädigungen oder Verlust von ausgeliehenen Schulbüchern verlangt die Schule eine Kostenerstattung. Daher sollten bei der Buchausgabe festgestellte Schäden unter Vorlage des Buches umgehend in der Unterrichtsbücherei gemeldet werden und Schulbücher niemals unverschlossen im Klassenraum deponiert werden.

Schulbusse

Fahrschüler erreichen die Schule mit diversen Linienbussen, die das Schulzentrum oder aber den Busbahnhof nahe der Polizeistation anfahren. Sollten Sie Beschwerden wegen überfüllter Busse oder Fragen bezüglich der Fahrpläne haben, so wenden Sie sich bitte nicht an die Schule, sondern direkt an die Oberbergische Verkehrsgesellschaft.

Schulsanitätsdienst

Seit dem Schuljahr 2018/2019 verfügt das HGW über einen Schulsanitätsdienst. Entsprechend geschulte Schülerinnen und Schüler stehen auf Abruf bereit, um verletzte oder kranke Mitschülerinnen und Mitschüler so lange im Krankenzimmer zu betreuen, bis diese entweder in den Unterricht zurückkehren können oder aber abgeholt werden. Mehr über den Schulsanitätsdienst erfahren Sie hier.

Schulsozialarbeit

Mit Herrn Tom Rydzewski von der Sozialraummanagment GmbH verfügt die Schule über einen ebenso erfahrenen wie kompetenten externne Sozialarbeiter, die bei häuslichen Problemen, Schulangst, Mobbing etc. kostenlos zu Rate gezogen bzw. eingeschaltet werden kann. Er unterstützt Familien auch darin, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Anspruch zu nehmen. Herr Rydzewski ist an jedem Montag um 11 Uhr in seinem Büro im Verwaltungstrakt des HGW zu erreichen. Bitte wenden Sie sich an den Klassenlehrer Ihres Kindes, wenn Sie Herrn Rydzewskis Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Über den vor dem Beratungszimmer im Verwaltungstrakt angebrachten Briefkasten können Sie oder Ihr Kind Herrn Rydzewski Nachrichten zukommen lassen. Alternativ können Sie sich auch direkt an Herrn Rydzewski wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Mob.tel.: 0159-04167090

Schul(weg)unfall

Sollte Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule (z.B. beim Sportunterricht oder beim Spielen auf dem Pausenhof) einen behandlungsbedürftigen Unfall erleiden, informieren Sie bitte umgehend die Schule darüber. Damit ist die Weiterleitung an die Unfallkasse NRW, die für Schul(weg)unfälle zuständig ist, gesichert.

Sport- oder Schwimmunfähigkeit

Eine bestehende Sport- oder Schwimmunfähigkeit, die bei längerer Dauer ärztlich bescheinigt werden muss, befreit die betroffenen Schüler nicht von ihrer Teilnahmepflicht am Unterricht. Sport- bzw. schwimmunfähige Schüler halten sich während der Unterrichtsstunden in entsprechender Kleidung am Spielfeld- bzw. Beckenrand auf und übernehmen dabei ggf. den Lehrer unterstützende Aufgaben (z.B. Punkte zählen, Geräte aufbauen).

Sekretariat

Das Sekretariat befindet sich links vom Haupteingang im Verwaltungstrakt. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

Sprechstunden der Lehrkräfte

Die Sprechzeiten der Lehrkräfte können bei diesen erfragt werden.  Bei dringendem Gesprächsbedarf sollten Sie direkt telefonisch mit dem Klassen- oder Beratungslehrer Kontakt aufnehmen.

Studien-/Berufsorientierung

Detailierte Informationen zur Berufsorientierung in den Jgst. 8-10 erhalten Sie hier, Informationen zur Studien-/Berufsorientierung in den Jgst. 11-12 hier.

Stundentafel

Die Zahl der pro Schuljahr in den einzelnen Fächern erteilten Unterrichtsstunden können Sie hier einsehen. In Einzelfällen (z.B. bei fachspezifischem Lehrermangel) kann hiervon nach unten abgewichen werden.

Teilnahmepflicht bei Schulveranstaltungen

Bei sämtlichen Schulveranstaltungen (also auch bei Tagen der offenen Tür oder Schul- und Sportfesten) besteht eine grundsätzliche Teilnahmepflicht der Schüler. Diese wird in in o.g. Fällen auf bestimmte Zeiten oder Aufgaben beschränkt.

Termine

Unseren Terminkalender können Sie hier einsehen.

Übermittagsbetreuung

In Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) bietet das HGW während der 7., 8. und 9. Stunde (12.55-15.15 Uhr) von montags bis donnerstags eine durchgängige Betreuung an. Diese findet im benachbarten JUBS statt und kann - wie die Mensa - auch an den Tagen genutzt werden, an denen ein Schüler keinen Langtag hat. Die Betreuung umfasst freies Spiel und Hausaufgabenbetreuung in einem separaten Raum.

Unterrichts- und Pausenzeiten

Diese können hier  eingesehen werden.

Vergleichsarbeiten

In mehreren Fächern der Sekundarstufe I (v.a. Mathematik) werden nach Absprache zwischen den Lehrkräften sog. Vergleichsarbeiten geschrieben, d.h. von der Aufgabenstellung identische oder vergleichbare Arbeiten. Hierbei können nicht nur Leistungsunterschiede zwischen einzelnen Schülern, sondern auch zwischen Klassen analysiert werden, so dass gezielt an deren Behebung gearbeitet werden kann. In der Einführungsphase (Jgst. 10) finden, von der Schulaufsicht veranlasst, zentrale Klausuren in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.

Verlassen des Schulgeländes und Versicherungsschutz

Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Jgst. 5-9 während der Pausen oder Freistunden nicht verlassen werden, es sei denn, die Schüler befinden sich auf dem Weg zur Sport- oder Schwimmhalle. Das unbefugte Verlassen des Schulgeländes kann schwerwiegende versicherungsrechtliche Folgen haben: Kommt es hierbei zu einem Unfall, so ist dieser nicht durch die Gemeindeunfallversicherung gedeckt, d.h. die hiermit verbundenen Kosten müssen ggf. von den Erziehungsberechtigten getragen werden.

Der Versicherungsschutz besteht auch in den Pausen und Freistunden auf dem Schulgelände sowie auf dem Weg zur Schule. Selbst wenn Schülerinnen und Schüler in der Mittagszeit nach Hause gehen, um Mittag zu essen und nachher wieder zur Schule zurückkehren, um am Nachmittagsangebot teilzunehmen, bleibt der Versicherungsschutz für den direkten Weg nach Hause und zur Schule zurück bestehen.

Verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, um sich mit Nahrungsmitteln zu versorgen, die dem alsbaldigen Verzehr dienen, so sind sie auf den Wegen gesetzlich versichert, wenn diese Wege nicht unangemessen weit von der Schule weg führen. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgrundstückes vorliegt. Gehen Schülerinnen und Schüler allerdings eigenwirtschaftlichen Betätigungen nach (z. B. Kauf von Kleidung oder Genussmitteln wie Zigaretten, u.a.m.), so besteht kein Versicherungsschutz.

Die Aufsicht und Sicherheitsfragen orientieren sich an den schulischen Vorgaben. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Sie sind während einer angemessenen Zeit vor und nach dem Unterricht, in den Pausen sowie in Freistunden zu beaufsichtigen. Der Weg zur Schule und von der Schule nach Hause fällt nicht unter die Aufsichtspflicht der Schule. Für Schülerinnen und Schüler der Sek. II, denen die Erlaubnis erteilt wurde, in Freistunden und Pausen das Schulgrundstück zu verlassen, entfällt die Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht obliegt allen Lehrkräften, dem pädagogischen Fachpersonal sowie dem weiteren Betreuungspersonal der Schule (siehe Erlass Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht -).

Versetzungen

Am Ende jeder Jahrgangstufe - mit Ausnahme der Jgst. 5 - steht eine Versetzungsentscheidung, die auf den Zeugniskonferenzen zu Schuljahresende besprochen wird. Die zugehörigen Versetzungsordnungen können hier nachgelesen werden.

Vertretungsunterricht

Die Schüler, insbesondere die Klassensprecher, sind dazu verpflichtet, sich vor der ersten Stunde und gegen Ende jedes Schultages am Schwarzen Brett bzw. am Digitalen Board über Unterrichtsausfälle und -vertretungen zu informieren und diese Information ggf. an ihre Klasse weiterzuleiten. Nach Möglichkeit hinterlässt die fehlende Lehrkraft im Lehrerzimmer Informationen darüber, welche Inhalte die Vertretung in der betreffenden Stunde behandeln soll oder sie teilt den Schülern diese Inhalte im Vorfeld mit. Sofern auch für Oberstufenschüler Hinweise auf Aufgaben oder im Sekretariat abzuholende Arbeitsblätter erteilt werden, sind die Oberstufenschüler verpflichtet, diese eigenverantwortlich zu bearbeiten. Dasselbe gilt für über Teams gestellte Aufgaben. Sollte die zur Vertretung eingeteilte Lehrkraft fünf Minuten nach dem Klingelzeichen noch nicht eingetroffen sein, meldet sich die betroffene Lerngruppe im Lehrerzimmer oder alternativ im Sekretariat, um für Abhilfe zu sorgen.

Wandertage

Jeder Klasse steht pro Schulhalbjahr über fachbezogene Exkursionen hinaus ein Wandertag zur Verfügung. Dieser sollte unter Begleitung durch den Klassenlehrer für Aktionen genutzt werden, die besonders dazu geeignet sind, die Klassengemeinschaft zu stärken.

Zeugnisse

Am letzten Tag jedes Schul(halb)jahres bekommen die Schüler ein Zeugnis überreicht. Auf diesem werden nicht nur die in den einzelnen Fächern erzielten Noten ausgewiesen, sondern auch die Zahl der (ggf. unentschuldigten) Fehlstunden sowie Bemerkungen (z.B. Besuch des bilingualen Zweiges, vorbildliche Führung des Klassenbuches, Teilnahme an AGs). Kopfnoten zum Arbeits- und Sozialverhalten werden nicht mehr erteilt. Wenn ein Schüler am Tag der Zeugnisausgabe erkrankt sein sollte, darf sein Zeugnis grundsätzlich nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden. Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet die Schulleitung. Definitiv nicht versetzten Schülerinnen und Schülern wird das Zeugnis auf postalischem Wege zugestellt.Schultage mit Zeugnisausgabe enden grundsätzlich nach der dritten Schulstunde, also um 10.15 Uhr. Zeugnisse sind sorgfältig zu verwahren und sollten auf dem Transport nach Hause vor dem Verknicken und vor Verschmutzung geschützt werden. Zeugnisse (sowie ggf. bei mangelhaften Leistungen ausgestellte Lern- und Förderempfehlungen) sind von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und am ersten Schultag des neuen Schul(halb)jahres dem Klassenlehrer zur Kontrolle der Unterschrift vorzulegen.

Zuschüsse

Auf Sozialleistungen angewiesene Eltern können über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) eine Übernahme von Kosten für Klassenfahrten etc. beantragen. Finanziell stark belastete Eltern ohne Anspruch auf Sozialleistungen können beim Förderverein des HGW zinslose Darlehen für Klassenfahrten etc. beantragen.

Zuspätkommen

Zu spät zum Unterricht erscheinende Schüler werden mit einer entsprechenden Bemerkung ins Klassen- bzw. Kursheft eingetragen. Sollten sich Verspätungen häufen, wird der Klassen- bzw. der Beratungslehrer die Eltern hierüber informieren bzw. mit dem Schüler ein intensives Beratungsgespräch führen. Sofern ein Oberstufenschüler durch Verschlafen ganze Schulstunden versäumt, gelten diese als unentschuldigte Fehlstunden, da hier vom Schüler selbst zu vertretende Gründe für das Fehlen vorliegen.