Information zum Winterwetter/Schulpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

unter den momentanen winterlichen Bedingungen kann der Schulweg mit besonderen Risiken verbunden sein. Bei extremen Wetterereignissen, die kurzfristig auftreten und deren Auswirkungen vorab nur schwierig einzuschätzen sind, können Sie als Eltern auch selbst eine Entscheidung treffen: „Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist“, heißt es beim NRW-Schulministerium. In diesen Fällen handelt es sich um entschuldigte Fehlzeiten; wir bitten dann jedoch um eine telefonische oder digitale Information bis 8:00 Uhr, dass das Kind zu Hause bleibt. Eine Anordnung z.B. der Bezirksregierung, dass der Unterricht nicht in Präsenz stattfindet, hat es bislang nicht gegeben, da eine solche Anordnung erst ab Warnstufe 3 („Unwetterwarnung“) des Deutschen Wetterdienstes erfolgen würde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw/schulausfall

Kommen Sie gut durch das Winterwetter!

Frank Bohlscheid

 


 

Eine Besonderheit des HGW ist der bilinguale Unterricht: Bei ihrem Wechsel zum Gymnasium wird den Schülern angeboten, eine bilinguale Schullaufbahn einzuschlagen. Hierbei wird der Englischunterricht in der Klasse 5 von fünf auf sieben Wochenstunden und in der Klasse 6 auf sechs Wochenstunden erweitert. Zudem werden die Fächer Erdkunde, Politik und Geschichte ab der Jahrgangsstufe 7 zunehmend in englischer Sprache unterrichtet. Die Wochenstundenzahlen der relevanten Fächer lassen sich der nebenstehenden Tabelle entnehmen.

 

Der Bilinguale Bildungsgang am HGW

Jg./Klasse   Unterricht im Bilingualen Zweig   Wochenstundenzahl  
 5.  - vertiefter Englischunterricht 5+2 Std.    (5) +2
 6.  - vertiefter Englischunterricht 5+1 Std.    (5) +1
 7.  - Erdkunde bilingual  3
 8.

 - Geschichte bilingual
 - Erkunde bilingual/Politik bilingual

 3
 3

 9.

 - Geschichte bilingual
 - Erkunde bilingual/Politik bilingual

 2
 2

 10.

 - Geschichte bilingual
 - Erkunde bilingual/Politik bilingual

 2
 2

 11. (EF)

 - GK Geschichte bilingual
 - GK Erkunde bilingual

 3
 3

 12. (Q1)  - GK Geschichte bilingual  3
 13. (Q2)  - GK Geschichte bilingual  3
   Erwerb von CertiLingua von Kl.11-13 möglich, nur für bilinguale Schüler    


Für ein bilinguales Abitur ist des Weiteren in der Qualifikationsphase die erfolgreiche Belegung eines Leistungskurses Englisch sowie eines englischsprachigen Grundkurses in Geschichte als drittes oder viertes Abiturfach erforderlich. Ebenso eingeschlossen ist zu Beginn der Jgst. 7 ein zehntägiger Auslandsaufenthalt in Großbritannien. In der Einführungsphase (Jgst. 10) gibt es die Möglichkeit für die SchülerInnen des bilingualen Zweiges ein zweiwöchiges Auslandspraktikum in Bexhill on Sea (Sussex, GB) zu absolvieren.

Der bilinguale Bildungsgang umfasst die Sekundarstufen I und II, wobei er kein starres System darstellt, sondern auch nachträglich noch angewählt und auch verlassen werden kann. In NRW gibt es keine bilingualen LKs.

Das HGW gehört zu den bilingualen Schulen in Nordrhein-Westfalen, an denen das Zertifikat CertilLingua erworben werden kann. Dieses Zertifikat, das u.a. den internationalen Hochschulzugang erleichtern kann und in vielen Unternehmen und Institutionen bei Bewerbungen gern gesehen ist, wird an Schülerinnen und Schüler vergeben, die zusätzlich zu den bereits oben genannten Kursbelegungen folgende Qualifikationen nachweisen können:

  • überdurchschnittlich gute Leistungen im Leistungskurs Englisch, den bilingualen Sachfach (GK) und einer zweiten modernen Fremdsprache (am HGW ist dies Französisch)
  • erfolgreiche Teilnahme und Dokumentation an einem im Regelfall selbstständig organisierten, internationalen Begegnungsprojekt (z.B. internationales Praktikum, Austauschprogramm, Jugendbegegnung etc.)


Ansprechpartner am HGW: Herr Dietrich Menn